Antragstellung und Finanzierung

Abschluss des Pflegevertrages und Finanzierung der Pflegehilfe:

1. Erstaufnahme des Kunden

Um unser Kunde zu werden, reicht es aus, dass Sie uns telefonisch unter 0651 / 994 0049 kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Je nachdem kann dieser Termin entweder in Ihren Räumlichkeiten oder auch im Krankenhaus stattfinden, es wird sodann ein individueller Hilfeplan unter Berücksichtigung Ihrer Einschränkungen und Ihrer Wünsche zusammengestellt.

2. Kosten der Pflegeleistungen und deren Finanzierung: 

ist durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, werden die Kosten der Pflegeleistungen in erster Linie je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, getragen.

Sollte die Sachleistung der Pflegekasse nicht für die vollständige Kostendeckung ausreichend sein, ist der Differenzbetrag vom Kunden selbst bzw. von dessen unterhaltspflichtigen Personen zu tragen. Sind diese mittellos oder reicht das Einkommen aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht aus, so kann der sog. Eigenanteil bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. In diesem Fall entsendet die Stadt Trier eine für die Feststellung des notwendigen Bedarfs erfahrene, dort beschäftigte, Fachkraft, die Sie sodann zu Hause besucht und unter Zugrundelegung Ihrer Hilfebedürftigkeit den Umfang der von der Stadt Trier finanzierten Hilfen festlegt.